Psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP)

Die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben ohne Leidensdruck

Psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP), auch bekannt als Ambulante Psychiatrische Pflege (APP), stellt eine extrem wichtige, kurzfristige Unterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen dar. Ihr klares Ziel ist es, die Betroffenen zu befähigen, ihr Leben wieder vollkommen autonom und eigenverantwortlich zu gestalten.

Wobei kann die pHKP helfen?

Bei der Entstehung der meisten psychiatrischen Krisen spielen vielfältige soziale Faktoren eine zentrale Rolle. Daher ist es unerlässlich, das gesamte soziale Umfeld der Klienten in die Unterstützung einzubeziehen.  Im Mittelpunkt der Psychiatrischen häuslichen Krankenpflege steht die Förderung der „Selbstbefähigung“ – die Stärkung der persönlichen Autonomie und Eigenverantwortung. 

Wie gestalten wir die Hilfe?

Es ist entscheidend dass, unsere Klienten von Beginn an in alle Entscheidungsprozesse aktiv eingebunden werden. Eine feste Bezugsperson tritt in einen Dialog auf Augenhöhe mit dem Klienten, dessen Familie, Freunden und anderen relevanten Personen ein, um den individuellen Unterstützungsbedarf zu ermitteln und diesen kontinuierlich an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen. Darüber hinaus wird gemeinsam mit dem Klienten über weiterführende und nachsorgende Angebote beraten. Die Anzahl der Besuche sowie die Terminabsprachen werden individuell und abgestimmt mit allen Beteiligten festgelegt. Nur so kann eine passgenaue, langfristig wirksame Unterstützung gewährt werden, die Klinikaufenthalte soweit wie möglich vermeidet, notwendige Arztbesuche gewährleistet und die persönlichen Ressourcen des Klienten berücksichtigt und stärkt. 

Fragen rund um die pHKP - Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes

Verordnung häuslicher Krankenpflege | Regularien der Krankenkasse | Verordnungsdauer

Wer darf psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen?

Die psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP) ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann von verschiedenen niedergelassenen Fachärzten verordnet werden. Zu diesen Fachärzten zählen Ärzte aus den Bereichen:

- Nervenheilkunde, 

- Neurologie, 

- Psychiatrie, 

- Psychotherapie und psychosomatischen Medizin sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie, 

- Psychiatrische Institutsambulanzen und psychiatrische Stationen in Kliniken oder Tageskliniken.

 

Auch andere Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie sowie Hausärzte können diese Leistung verschreiben, sofern eine fachärztlich gesicherte Diagnose vorliegt, die nicht älter als vier Monate ist.

Wer kann Leistungen der pHKP erhalten?

Die psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP), ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie soll Personen mit psychischen Erkrankungen helfen, Klinikeinweisungen zu vermeiden und eine angemessene Nachsorge nach einem stationären Aufenthalt zu erhalten. Zur Einschätzung der Beeinträchtigungen in den Aktivitäten wird die GAF-Skala (Global Assessment of Functioning) herangezogen. Dabei unterscheidet man aktuell zwischen Regelindikationen, die automatisiert verordnet werden können, und Einzelfallverordnungen, bei denen eine spezifische Begründung nötig ist. 

Für die Regelindikation ist es Voraussetzung, dass die im Richtliniendiagnosespektrum definierten Krankheitsbilder vorliegen.

Diagnosen der Regelindikation

  • Demenzen  (F00.1; F01.0;F01.2; F02.0; F02.1; F02.2; F02.3; F02.4; F02.8)
  • Organische psychische Erkrankungen (F04.-; F06.0; F06.1 bis F06.6; F07.0, F07.1; F07.2)
  • Psychosen  (F20.-; F21.-;F22.-;F24.-;F25. )
  • Affektive Störungen (F30.-; F31.-[nicht F31.7-F31.9]; F32.- [nicht F32.0, F32.1, F32.9]; F33.- [nicht F33.0, F33.4, F33.8, F33.9])
  • Neurotische- Belastungs- und somatoforme Störungen (F41.0; F 41.1, F42.2, F43.1)
  • Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren (F 53.1)
  •  Persönlichkeitsstörungen (F60.3)

Wie wird pHKP verordnet und welche Regelungen gelten?

Die Verordnung erfolgt auf dem Formular für häusliche Pflege (Muster 12a), auf dem der GAF-Wert vermerkt werden muss, und der ein Behandlungsplan beizufügen ist. Der verordnende Arzt muss zum Zeitpunkt der Verordnung beurteilen, ob seine Patientin oder sein Patient über genügend Behandlungsfähigkeit verfügt und ob das Therapieziel erreichbar ist. Für eine Verlängerung des Behandlungszeitraums über vier Monate hinaus ist es erforderlich, in der Verordnung darzulegen, wie die pHKP positiv auf die Fähigkeitsstörung einwirkt, ob die versicherte Person stabilisiert wurde und ob die gesteckten Ziele der pHKP realistisch erreicht werden können. 

Wie häufig kann ich Hilfe bekommen?

Es können maximal 14 Einheiten pro Woche (ohne abnehmende Frequenz) verordnet werden. Die Dauer einer Einheit beträgt eine Stunde.

Was sind die Hauptaufgaben der pHKP?

Die pHKP ist ein aufsuchendes Konzept, das primär zur Unterstützung in Alltagsbewältigung entwickelt wurde. Ein zentraler Aspekt ist die gemeinsame Arbeit mit der betroffenen Person zur Entwicklung von Strategien für Krisenbewältigung und zur Förderung der Selbstwirksamkeit. Die Inhalte der pHKP werden individuell auf die Bedürfnisse des Menschen abgestimmt und in die Behandlungsplanung integriert. Der Behandlungsplan verfolgt die Ziele:

  •  Förderung der Pflegeakzeptanz durch den Aufbau von Beziehungen,
  • Durchführung von Kriseninterventionsmaßnahmen, die das Erkennen von Krisen, Krisenprophylaxe sowie die Einleitung entsprechender Bewältigungsmaßnahmen umfassen, 
  • Entwicklung kompensatorischer Hilfen, wie Aktivierung und Training grundlegender Alltagsfertigkeiten, Strukturierung von    Tagesabläufen, Etablierung eines gesunden Rhythmus von Tag und Nacht.

Möchten Sie weitere Informationen erhalten oder unser Hilfsangebot direkt in Anspruch nehmen? Kontaktieren Sie uns bitte hier.

Dieses Feld ist obligatorisch

Dieses Feld ist obligatorisch

Die E-Mail-Adresse ist ungültig

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

Dieses Feld ist obligatorisch

* Kennzeichnet erforderliche Felder
Bei der Übermittlung Ihrer Nachricht ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Telefon: 0511 - 21 33 80 08 | Fax: 0511 - 53 33 39 83 | E-Mail: info@florens-cura.de

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten. 

Impressum | Datenschutz

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.