Haushaltshilfe im Rahmen der häuslichen Pflege spielt eine entscheidende Rolle und wird oft in Verbindung mit ambulanten Pflegediensten gesehen. Diese Dienstleistungen sind in der Regel als private Zuzahlungsleistungen konzipiert, was bedeutet, dass die Kosten von den Nutzern selbst getragen werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, über den Entlastungsbetrag eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, um die finanzielle Belastung zu mindern.
Ein wesentlicher Vorteil von ambulanten Pflegediensten ist, dass auf die in Anspruch genommenen Leistungen keine Mehrwertsteuer erhoben wird. Dies führt zu erheblichen Einsparungen und ermöglicht die Inanspruchnahme der Haushaltshilfe für viele Menschen. Zudem können Sie bis zu 20% der entstandenen Kosten steuerlich geltend machen. Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein darüber.
Die Haushaltshilfen, die für den ambulanten Pflegedienst arbeiten, sind gegen Unfälle und Haftpflichtrisiken versichert. Die Unterstützung einer Haushaltshilfe kann einen erheblichen Vorteil im Alltag bieten. Unsere Haushaltshilfen übernehmen Aufgaben wie Reinigung, Wäsche, Einkaufen und Unterstützung bei der Essenszubereitung. Um die Dienstleistungen so transparent und mit möglichst hoher Qualitätssicherung anzubieten, haben wir Betreuungs-Komplexe entwickelt. Diese bündeln typische Aufgaben und fassen sie in Paketen zusammen, um ein Maximum an Transparenz zu schaffen.
Zusammenfassend ist die Haushaltshilfe im Kontext eines häuslichen Pflegedienstes sowohl finanziell vorteilhaft als auch praktisch. Die Möglichkeit, Zuschüsse zu beantragen, ohne Mehrwertsteuer zu operieren und von steuerlichen Vorteilen zu profitieren, macht die Haushaltshilfe für viele Menschen, die nach einer professionellen Lösung für ihre häuslichen Bedürfnisse suchen, besonders attraktiv.
Wir bieten Ihnen Haushaltshilfe in Form von Betreuungskomplexen an. Viele Pflegedienste stellen ihre Leistungen nach Zeitabrechnung bereit. Unsere Erfahrungen mit diesem Modell waren jedoch nicht positiv. Oft entstehen Spannungen bei der Frage, wie viel Leistung in einer Stunde erbracht werden kann oder welche Tätigkeiten Priorität haben. Zudem können Angehörige andere Prioritäten setzen als die Klienten selbst. Daher legen wir großen Wert auf Transparenz! Vorab besprechen wir im Detail, welche Aufgaben erledigt werden sollen. Die Betreuungskomplexe enthalten eine klare Beschreibung der zu erfüllenden Aufgaben, unabhängig von Zeitvorgaben. Dies führt zu einer höheren Zufriedenheit bei unseren Klienten und unserem Team, und erleichtert die Erhaltung und Überprüfung der Qualität unserer Dienstleistungen. Eine Liste der angebotenen Betreuungskomplexe finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.
Bei der Reinigung der Fenster greifen wir auf die Zeitabrechnung zurück. Da der Aufwand in Bezug auf die Arbeitssicherheit sehr hoch ist, empfehlen wir die Beauftragung von Fenster Reinigungsfirmen.
Beim Bügeln der Kleidung rechnen wir auch nach Zeit ab. Keine Mangelwäsche. Sollen große Gegenstände wie Tischdecken gereinigt und gebügelt werden, empfehlen wir die Beauftragung einer Wäscherei.
Die Wäschepflege teilen wir in drei Komplexe auf, die die Zeit optimal ausnutzen.
Beinhaltet die Leistungen Reinigung der Küche, Reinigung des Bad/WC, Reinigung des Schlafzimmers, Reinigung des Wohnzimmers und zusätzlich die Reinigung des Flurs als sinnvolle Kombination
Oft können unsere Klienten noch die Unterhaltsreinigung selbständig erledigen. Wobei aber viele Probleme haben, ist die Reinigung der Böden, denn dies ist eine anstrengende Tätigkeit. Daher bieten wir diese als einzelnen Betreuungskomplex mit an.
Erfahrungen zeigen, dass Personen mit Erkrankungen, die die Erinnerungsfähigkeit beeinträchtigen, häufig in der Lage sind, alltägliche Aufgaben selbstständig zu erledigen. Oft mangelt es lediglich an Struktur, Anstoß oder Orientierung. Um diesen Bedarf zu decken, bieten wir Tagesstrukturierende Besuche an. Die Inhalte dieser Besuche besprechen wir im Vorfeld mit Ihnen und passen sie an Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse an. Hier sind einige Beispiele.
Besuch am Morgen
Besuch am Mittag
Besuch am Abend
Was wir nicht anbieten, sind reine Fahrdienste (Taxi-Fahrten). Es handelt sich bei der Begleitung immer um eine Begleitung des Klienten um ihm eine Teilhabe zu ermöglichen.
Es ist unabdingbar, einige wiederkehrende Fragen anzusprechen, die sowohl von unseren Mitarbeitern als auch von Ihnen in der Vergangenheit geäußert wurden. Die Reinigung von Treppenhäusern in Mehrfamilienhäusern kann nicht über die gesetzlichen Kostenträger, wie die Pflegekasse oder den Entlastungsbetrag, abgerechnet werden, da diese Leistungen nicht zu Ihrem persönlichen Lebensumfeld zählen. Ebenso fallen Räume, die Sie nicht aktiv bewohnen, wie beispielsweise Einliegerwohnungen, nicht unter diese Definition. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind auf die Erhaltung eines wohnlichen Umfelds ausgerichtet; der Gesetzgeber definiert dies klar als Unterhaltsreinigung. Leistungen wie Grundreinigungen oder die Unterstützung zur Schaffung einer bewohnbaren Situation sind nicht Bestandteil der Pflegeversicherung. Unsere Mitarbeiter bringen keine Reinigungsmittel oder Reinigungsutensilien mit. Die Reinigung erfolgt unter Nutzung der im Haushalt befindlichen Dinge. Des Weiteren bezieht sich die Müllentsorgung einzig auf den regulär anfallenden Haushaltsmüll. Wir führen keine Entrümpelungen durch und entsorgen keine Schadstoffe, Sperrmüll oder Sonderabfälle.
Wir wissen, dass es auch einen Bedarf für diese speziellen Leistungen gibt, und deshalb haben wir einige der häufigsten Anfragen in unsere Betreuungskomplexe aufgenommen. Es ist wichtig zu beachten, dass es sich dabei ausschließlich um Leistungen für Privatzahler handelt!
Diese Leistungen können nicht von den gesetzlichen Kostenträgern übernommen werden. Da wir ein ambulanter Pflegedienst sind und daher von der Mehrwertsteuer befreit sind, richtet sich dieses Angebot ausschließlich an pflege- und hilfebedürftige Menschen.
Wiederkehrende Reinigung des Treppenhauses in Mehrfamilienhäusern. Reinigung des Eingangsbereiches von Einfamilienhäusern.
Zumeist anfallend bei Mehrfamilienhäusern. Kein Freimachen des Kellers, nur fegen und ggf. wischen des Bodens und Zuganges.
Herstellen eines Zustandes, welcher in der Folge durch eine Unterhaltsreinigung erhalten werden kann.
Nach Absprache. Vornehmlich säubern der Katzentoilette, des Vogelkäfigs.
z.B. Reinigung des "Jugendzimmers" bei anstehendem Besuch
Fegen, wischen des Balkon. Nach Absprache auch Unterstützung bei der Bepflanzung und Besorgung der benötigten Dinge.
Wenn Sie eine Begleitung durch eine Pflegefachkraft beim Einstufungsgespräch mit dem MD wünschen bei Beantragung eines Pflegegrades oder Höherstufung.
Auch wenn wir seit über 20 Jahren in der ambulanten Pflege arbeiten, gibt es bestimmt noch einen Bedarf an den wir noch nicht gedacht haben. Sprechen Sie uns gern an!
Telefon: 0511 - 21 33 80 08 | Fax: 0511 - 53 33 39 83 | E-Mail: info@florens-cura.de
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