Die ambulante Pflege umfasst essenzielle Dienstleistungen, die darauf abzielen, die Unabhängigkeit unserer Kunden zu fördern und zu erhalten. Dazu gehören persönliche Pflege, Mobilitätsunterstützung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und Unterstützung bei der Ausscheidung. Die persönliche Pflege beinhaltet nicht nur das Waschen und Duschen, sondern auch die allgemeine Körperhygiene, die für die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Kunden von entscheidender Bedeutung ist. Bei der Mobilität unterstützen die Pflegekräfte die Kunden beim Gehen, Stehen und Sitzen, um Stürze zu vermeiden und die Beweglichkeit zu fördern. In Bezug auf die Ernährung helfen die Pflegekräfte bei der Zubereitung und dem Verzehr von Mahlzeiten, um eine ausgewogene Ernährung sicherzustellen. Auch die Ausscheidung wird betreut, wobei die Pflegekräfte bei der Nutzung der Toilette und dem Wechsel von Inkontinenzprodukten helfen. Diese Dienstleistungen sind von großer Bedeutung, um den Kunden ein würdevolles und unabhängiges Leben zu ermöglichen.
Pflegedienstleistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden, werden typischerweise durch Sachleistungen finanziert, die durch Beiträge der pflegebedürftigen Person ergänzt werden. Im Gegensatz dazu erhalten private Pflegepersonen, wie Angehörige oder Freunde, die Unterstützung im Haushalt leisten, Pflegegeld. Es ist wichtig zu beachten, dass die Sachleistungen in der Regel nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten für die angemessene Pflege decken. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren, um eine optimale Unterstützung zu gewährleisten. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.
Pflegegrad 1
Geldleistung: 0 ,- EUR
Sachleistung: 0 ,- EUR
Entlastungsbetrag: 131 ,- EUR
Pflegegrad 2
Geldleistung: 347 ,- EUR
Sachleistung: 796 ,- EUR
Entlastungsbetrag: 131 ,- EUR
Pflegegrad 3
Geldleistung: 599 ,- EUR
Sachleistung: 1.497 ,- EUR
Entlastungsbetrag: 131 ,- EUR
Pflegegrad 4
Geldleistung: 800 ,- EUR
Sachleistung: 1.859 ,- EUR
Entlastungsbetrag: 131 ,- EUR
Pflegegrad 5
Geldleistung: 990 ,- EUR
Sachleistung: 2.299 ,- EUR
Entlastungsbetrag: 131 ,- EUR
ab Pflegegrad 2
Verhinderungspflege: 1.618 EUR
Kurzzeitpflege: 1.774 EUR
als jährliches Budget
Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die zuhause von Angehörigen oder Freunden betreut werden. Fällt die pflegende Person beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Urlaub aus, können Familienangehörige auf Entlastungsangebote wie die Verhinderungspflege zurückgreifen. Pflegebedürftige haben einen jährlichen Anspruch auf ein Budget von bis zu 1.612 Euro, um für einen begrenzten Zeitraum professionelle Pflegekräfte zu engagieren. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen, für die ebenfalls ein eigenes Budget zur Verfügung steht. Personen, die keine stationäre Einrichtung in Anspruch nehmen möchten, können die Hälfte des Kurzzeitpflegebudgets auch für häusliche Pflege verwenden. Zusammen bieten diese beiden Finanzierungsmöglichkeiten insgesamt 2.418 Euro, um sowohl pflegebedürftigen Menschen als auch ihren Familien zu helfen, den Alltag in der Pflege zu erleichtern und eine hohe Pflegequalität zu gewährleisten. Gerne können Sie sich an uns wenden, um mehr über diese Entlastungsmöglichkeiten zu erfahren!
Das Leistungsangebot beinhaltet verschiedene vorgegebene Leistungskomplexe, die von den Kostenträgern festgelegt werden. Diese Komplexe wurden entwickelt, um unterschiedlichen Bedürfnissen von Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Bei der Auswahl von Leistungen aus einem Leistungskomplex ist zu beachten, dass dieser immer in seiner Gesamtheit gewählt werden muss. Eine individuelle Anpassung der Leistungen innerhalb eines Komplexes ist nicht zulässig, um die Qualität und Kontinuität der Pflege zu gewährleisten.
Unsere Beratungsleistungen sind individuell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet. Wir bieten einen informativen Erstbesuch an, der durch Folgebesuche ergänzt wird, wenn sich Ihre Lebenssituation verändert. Darüber hinaus stehen wir auch Personen zur Verfügung, die Pflegegeld beziehen und einen Beratungstermin wünschen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um gemeinsam positive Veränderungen zu erreichen.
Es werden drei Komplexe zur Körperpflege angeboten. Eine Ganzkörperwäsche oder Duschen, zumeist morgens (LK 04), zumeist abends eine Teilkörperwäsche (LK 03) und für Besitzer einer Badewanne das Vollbad (LK 05). Diese Leistungen sind mit Leistungen der Rasur und Haarpflege, der Mobilität und der Ausscheidung kombinierbar.
Zur Erhaltung der Mobilität gehören Leistungen wie das Lagern im Bett, Hilfe beim aufstehen und hinlegen sowie Transfers. Jeder Transfer kann dabei gesondert abgerechnet werden. (LK 09 & LK 11)
Bei der Ernährung wird unterschieden, ob Essen und Getränke nur bereitgestellt werden (LK 19) oder ob selbständiges Essen und Trinken nicht mehr gelingt. Beim Anreichen von Essen und Trinken wird unterschieden zu den Hauptmahlzeiten (LK 13) und zu Zwischenmahlzeiten (LK 12). Auch die Ernährung über Magensonden ist möglich (LK 14).
Auch wenn dieses Thema keines ist, über das man gern spricht, gehört es zum Leben dazu. Wir helfen Ihnen beim Toilettengang, bei der Versorgung von Harnkathetern, Urostoma und Anus praeter sowie dem Wechsel von Hygieneartikeln. (LK 16) Es ist immer unser Bestreben, eine Abhängigkeit zu vermindern oder zu beenden.
Der Erhalt eines sauberen Wohnumfeldes ist von zentraler Bedeutung für das Wohlbefinden und die Lebensqualität. Dazu gehören essentielle Tätigkeiten wie Aufräumen, Reinigen, die Zubereitung von Mahlzeiten, der Einkauf sowie die Pflege der Wäsche. Es ist zu beachten, dass diese Dienstleistungen, die über die Pflegeversicherung abgerechnet werden, ausschließlich im direkten Lebensumfeld des Versicherten erbracht werden dürfen.
Telefon: 0511 - 21 33 80 08 | Fax: 0511 - 53 33 39 83 | E-Mail: info@florens-cura.de
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