Häusliche Krankenpflege

ärztliche Verordnung |  Leistungen der häuslichen Krankenpflege | Krankenkassenleistungen

Behandlungspflege umfasst wichtige medizinische Maßnahmen, die von qualifiziertem Pflegepersonal durchgeführt werden. Eine Verordnung häuslicher Krankenpflege von Ihrem Arzt ist notwendig, damit die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden und Sie die notwendige Unterstützung erhalten. Diese Kosten werden von der Krankenkasse gedeckt, sofern die Verordnung den Richtlinien der häuslichen Krankenpflege entspricht. Dies stellt sicher, dass Sie die erforderliche medizinische Versorgung in Ihrer gewohnten Umgebung erhalten, ohne finanzielle Belastungen zu tragen. (Individuelle Eigenanteile müssen geleistet werden, wenn keine Zuzahlungsbefreiung gilt)

Arzt spricht mit lächelnder Patientin, hält ein Clipboard in der Hand. häusliche Krankenpflege

Verordnung häuslicher Krankenpflege vom Arzt

Ihr behandelnder Arzt kann eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen, wenn er festgestellt hat, dass Sie die notwendigen Maßnahmen nicht eigenständig durchführen können und niemand in Ihrem Haushalt lebt, der diese Aufgabe übernehmen kann. Behandlungspflege muss Teil des Behandlungsplans des Arztes sein. Der ambulante Pflegedienst ist verpflichtet, den Arzt über den Fortschritt und eventuelle Änderungen in der Behandlung zu informieren, wofür einige Ihrer persönlichen Daten an den Arzt übermittelt werden.

Genehmigung von der Krankenkasse

Wenn eine Behandlungspflegeleistung erstmalig verordnet wird, kann sie maximal für 14 Tage ausgestellt werden (Erstverordnung). Danach kann der Arzt die Behandlungsdauer frei wählen. In der Regel muss jedoch einmal im Jahr eine neue Verordnung beantragt werden. Die Verordnung muss von Ihnen und dem ambulanten Pflegedienst unterzeichnet werden, bevor sie zur Prüfung an die Krankenkasse weitergereicht werden kann. Sie, der behandelnde Arzt und der ambulante Pflegedienst werden über die Entscheidung zur Kostenübernahme informiert. Gründe für eine mögliche Ablehnung der Leistungen werden nur Ihnen und dem behandelnden Arzt mitgeteilt.

Ein Krankenhausbett mit einem Infusionsständer und einem dokumentierten Medikationsplan. häusliche Krankenpflege

Telefon: 0511 - 21 33 80 08 | Fax: 0511 - 53 33 39 83 | E-Mail: info@florens-cura.de

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