Pflegegeld: Selbstbestimmt Hilfe sichern!

FLORENS CURA – Kompetent und Zuverlässig in der Pflegeberatung

Pflegegeld: Ein umfassender Leitfaden für Angehörige und Patienten

Pflegegeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Es ermöglicht eine selbstbestimmte Pflege im häuslichen Umfeld und entlastet pflegende Angehörige. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die aktuellen Pflegegeldbeträge, die Häufigkeit der nachzuweisenden Pflegeberatung sowie die zusätzlichen Ansprüche wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und den Entlastungsbetrag.

Aktuelle Pflegegeldbeträge nach Pflegegrad

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Beträge:

  • Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf Pflegegeld
  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich

Diese Beträge sind für pflegenden Angehörigen und Pflegepersonen gedacht und sollen diese bei der Pflege ihrer zu Pflegenden finanziell unterstützen.

Häufigkeit der nachzuweisenden Pflegeberatung

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und keine Pflegesachleistungen (Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes) in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI durchzuführen. Diese Beratung dient der Sicherstellung der Pflegequalität und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Die Häufigkeit der Beratungseinsätze richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich
  • Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sowie diejenigen, die Pflegesachleistungen beziehen, können freiwillig an der Pflegeberatung halbjährlich teilnehmen.

Zusätzliche Ansprüche für Pflegegeldempfänger

Neben dem Pflegegeld haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Anspruch auf weitere Leistungen, die die Pflege erleichtern und ergänzen:

 

Verhinderungspflege: Wenn die pflegende Person wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist, kann eine Ersatzpflege in Anspruch genommen werden. Dafür stehen jährlich bis zu 1.685 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann um bis zu 50% der nicht genutzten Kurzzeitpflege aufgestockt werden, sodass insgesamt bis zu 2.528 Euro pro Jahr möglich sind

 

Kurzzeitpflege: In Krisensituationen oder nach einem Krankenhausaufenthalt kann eine vorübergehende stationäre Pflege notwendig sein. Dafür stehen bis zu 1.774 Euro pro Jahr zur Verfügung. Auch hier kann der Betrag durch nicht genutzte Verhinderungspflege auf bis zu 3.386 Euro erhöht werden

 

Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser kann für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden

 

Gern sprechen Sie uns auf diese Leistungen der Entlastung an. Nehmen sie gleich jetzt Kontakt auf!

 

 

Unsere Beratungskompetenz

Als ambulanter Pflegedienst legen wir großen Wert auf eine umfassende und kompetente Beratung. Unsere Pflegeberater unterstützen Sie nicht nur bei der Beantragung von Pflegegeld und zusätzlichen Leistungen, sondern stehen Ihnen auch bei allen Fragen rund um die Pflege zur Seite. Wir helfen Ihnen, die bestmögliche Pflege für Ihre Angehörigen zu gewährleisten und entlasten Sie in Ihrem Pflegealltag.

 

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Sie unterstützen können. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihre Pflegesituation.

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