Pflegende Angehörige leisten täglich Großartiges. Doch auch sie benötigen hin und wieder eine Pause, um sich zu erholen oder unerwartete Verpflichtungen zu meistern. Hier kommt die Verhinderungspflege ins Spiel: Sie stellt sicher, dass Pflegebedürftige in Abwesenheit der Pflegeperson bestens versorgt sind – sei es für ein paar Stunden, Tage oder Wochen. Unser ambulanter Pflegedienst übernimmt in dieser Zeit die Betreuung nach Ihren Wünschen. So schaffen wir Freiräume für Angehörige, während sich die Pflegebedürftigen auf eine vertrauensvolle, qualitativ hochwertige Versorgung verlassen können.
Die Verhinderungspflege ist eine wertvolle Leistung der Pflegeversicherung, die pflegenden Angehörigen eine dringend benötigte Auszeit ermöglicht. Doch wie wird sie finanziert, wer hat Anspruch darauf, und wie lässt sich die Kurzzeitpflege dafür nutzen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen einfach erklärt.
Finanzierung der Verhinderungspflege: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Verhinderungspflege bis zu einem Betrag von 1.685 Euro pro Jahr. Zusätzlich können bis zu 843 Euro aus nicht genutzten Mitteln der Kurzzeitpflege übertragen werden, sodass insgesamt bis zu 2.528 Euro zur Verfügung stehen können. Diese Mittel können flexibel genutzt werden, z. B. für die Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes, oder für stundenweise Betreuung.
Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Während die Verhinderungspflege meist zu Hause stattfindet, wird die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung durchgeführt. Nicht immer möchte die pflegebedürftige Person in eine stationäre Einrichtung, oder es ist schlicht und einfach kein Kurzzeitpflegeplatz zu finden. Die nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege können für die Verhinderungspflege verwendet werden. Dies bietet zusätzliche finanzielle Flexibilität. Beide Leistungen können kombiniert werden, um die bestmögliche Betreuung sicherzustellen
Die Verhinderungspflege ist im § 39 SGB XI geregelt. Sie dient dazu, die häusliche Pflege sicherzustellen, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe.
Mit diesen Leistungen können pflegende Angehörige neue Kraft tanken, während die Pflegebedürftigen weiterhin bestens versorgt sind. Die Verhinderungspflege muss nicht vorher beantragt werden, da es sich um einen Kostenerstattungsanspruch handelt. Möchten Sie nicht in Vorkasse treten, können Sie bei geplanten Ausfällen der Pflegeperson einen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Der ambulante Pflegedienst kann dann die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegeversicherung abrechnen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um sich und Ihren Liebsten die bestmögliche Unterstützung zu sichern!
Telefon: 0511 - 21 33 80 08 | Fax: 0511 - 53 33 39 83 | E-Mail: info@florens-cura.de
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